Zum Besuch des Bowlingcenter Piazza Bowling.
Die Einverständniserklärung gilt nur an dem Abend, an dem sie ausgestellt worden ist in Verbindung mit einem Personalausweis der Aufsichtführenden Person. Sie ist auf keinen Fall eine Generalerklärung, es muss in jedem Fall für den betreffenden Abend eine neue Erklärung ausgefüllt werden.
Jugendschutzgesetz
Nach dem Jugendschutzgesetz - JuSchG (Stand: 1. Januar 2010) ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Gaststätten (teilweise) verboten, Einschränkungen und zeitliche Begrenzungen werden aufgehoben, wenn das Kind oder der Jugendliche durch eine erziehungsbeaufragte Person begleitet wird. Die Eltern und die erziehungsbeauftragte Person sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben was das Gesetz gestattet! Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung!